Beschreibung
Num. I. Den 23. Hornung 1730 und Num. III. Den 9. Merz 1730. Betreffende allerhand in dem gemeinen Handel vorkommende Dinge / als von kauffen und verkauffen / von verleihen und entlehnen / oder zu Lehen empfangen / vom gefundnen und verlohrnen / von Kostgeben und Kostnehmen und anderen dergleichen Sachen / wochentlich zubekommen. - Die Donnstags-Nachrichten I & III von 1730 sind beim 150jährigen Jubiläum des Tagesanzeigers 1880 neu gedruckt worden. Es ist kaum auszumachen, welche Blätter alt sind (von 1730) und welche vom Nachdruck (von 1880) stammen