Beschreibung
Prof. Dr. jur. Ernst Hafter schreibt im Jahr 1926 in seinem Vorwort zum »Allgemeinen Teil«: Trotz des Reichtums der kantonalen Verschiedenheiten bestehen heute in vielen strafrechtlichen Grundfragen übereinstimmende Anschauungen. Daran haben Praxis, Gesetzgebung und Wissenschaft der letzten Jahrzehnte in gleichem Masse ihr Verdienst.