Beschreibung
2 Bände. Erster Abschnitt: Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht. Zweiter Abschnitt: Die nachklassischen Entwicklungen. (Rechtsgeschichte des Altertums im Rahmen des Handbuchs der Altertumswissenschaft, 3. Teil, 3. Bd, 1. u. 2. Abschnitt)