(Schriften des Instituts für historische Kriminologie Band 2). - Aus heutiger, westeuropäischer Sicht ist es unvorstellbar, Menschen aus religiösen Gründen zu foltern und ihre Geständnisse als gerecht anzunehmen. Vor allem im ausgehenden Mittelalter, aber auch bis in die Renaissance hinein (in manchen Ländern gar bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts), waren die Vorstellungen völlig anders. Man glaubte zutiefst und unkritisch an die göttliche Macht und entsprechend an den ewigen Kampf zwischen Gott und Teufel. Die Vorstellung, dass der Teufel Menschen zu seinen Werkzeugen und Dienern machte, wurde nicht angezweifelt. Wer sich dem Teufel aber ergab, der war nicht nur ein Verräter an Gott und der Religion, sondern auch an aller gesellschaftlichen, gesetzlichen und kulturellen Ordnung jener Zeit. Auch in Liechtenstein kam es zu Hexenprozessen, wie Otto Seger in seinem Buch sehr detailliert und (wiederum aus unserer Sicht) erschreckend beschreibt. Dieses Buch vermittelt einen sehr lebendigen Eindruck von europäisch-mittelalterlicher Rechtspraxis.